Behörden
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Der
Regierungsrat und die Justiz-, Gemeinde- und Kirchendirektion
überwachen aufgrund der Notariatsgesetzgebung die Einhaltung der
geltenden Vorschriften. Sie leiten nötigenfalls von Amtes wegen
Aufsichtsverfahren ein. |
Revision
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Die
Notariatsbüros werden regelmässig kontrolliert. Dabei werden die
Buchführung, die Vermögensverwaltung, die Rechnungsstellung und
die Einhaltung der Verfahrensvorschriften geprüft. Unregelmässigkeiten
können mit Disziplinarstrafen bis hin zum Patententzug geahndet
werden. |
Verband
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Neben
der Kontrolle durch die kantonale Justizbehörde hat der Verband
bernischer Notare (VbN) eine verbandsinterne Kontrollorganisation
geschaffen, welche auf Auftrag hin versucht, Auseinandersetzungen
zwischen Notaren und Ihren Klienten gütlich zu regeln. |
Standesregeln
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Die
Verhaltensnormen und Vorschriften für das Notariat werden auch
in den Standesregeln des VbN festgehalten. Eine Verletzung derselben
kann disziplinarisch verfolgt werden. |
Berufshaftpflicht
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Jede
Notarin und jeder Notar hat eine Berufshaftpflicht-Versicherung
über mindestens eine Million Franken abgeschlossen. |