Urkundsperson
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Im
schweizerischen Zivilrecht bietet eine öffentliche Urkunde
die höchstmögliche rechtliche Sicherheit. Darin legt die Urkundsperson,
im Kanton Bern ist es die Notarin oder der Notar, eine rechtlich
relevante Tatsache oder eine rechtsgeschäftliche Erklärung
fest. |
Unabhängigkeit
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Das
Notariat ist im Kanton Bern ein freier, wissenschaftlicher
und öffentlicher Beruf - getrennt von Verwaltung und Gerichtsbarkeit.
Wir üben unsere Tätigkeit weisungsfrei auf eigene Rechnung
und Verantwortung aus. Die Interessen unserer Klienten wahren
wir gleichmässig und neutral, vermitteln zwischen den Parteien,
um Konflikte zu vermeiden oder beizulegen. |
Ausbildung
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Unsere
mehrjährige juristische Ausbildung ist in einen universitären
und einen praktischen Teil gegliedert. So können wir Ihnen
eine umfassende rechtliche Beratung garantieren. |
Full-Service
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Sämtliche,
mit einem Hauptgeschäft verbundenen Nebenarbeiten, wie Abklärungen,
Führung von Verhandlungen, Durchführung von Bewilligungsverfahren,
Beratung in finanziellen Belangen und Einreichen der Akten
bei den Behörden, erledigen wir für Sie in unserer Notariatspraxis.
Dank der strengen beruflichen Aufsicht und der gesetzliche
Pflicht zur Verschwiegenheit ist die Notarin und der Notar
der ideale Partner auch für Treuhand- und Verwaltungsgeschäfte.
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Verantwortung
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Wir
handeln ausschliesslich auf unsere Verantwortung und unterstehen
der Geheimhaltungspflicht. Wir haften für Schäden, die wir
oder unsere Mitarbeiter schuldhaft verursachen. |