Handelsrecht


Ihr Geschäft
Sie wollen sich selbständig machen, ein eigenes Geschäft gründen oder mit einer anderen Gesellschaft eng kooperieren. Welche Gesellschaftsform ist geeignet? Wie sind die Haftungsverhältnisse? Welche steuerlichen Folgen sind zu beachten? Welche Folgen hat der Handelsregistereintrag? Alles Fragen, in welchen die Notarin oder der Notar Sie umfassend berät.
AG oder GmbH
Für die Gründung einer Kapitalgesellschaft müssen Sie eine Notarin oder einen Notar beiziehen. Wir beurkunden die Gründung von von Aktiengesellschaften, GmbH's und Stiftungen und erreichten die notwendigen Statuten. Wir fassen Sacheinlageverträge, Geschäftsverträge sowie Pool- oder Aktionärbindungsverträge ab.
Handelsregister
Ob Neueintrag oder Änderung, wir beraten Sie und organisieren den Verkehr mit dem Handelsregister.
Kapitalerhöhung
Sie wollen die Gesellschaftsform Ihres Geschäftes, die Statuten ändern oder das Kapital erhöhen. Wir zeigen Ihnen die gesellschaftlich-, abgabe- und steuerrechtlichen Folgen auf und beurkunden die Änderungen.
Nachfolge
Die rechtzeitige Nachfolgeregelung in Ihrem Unternehmen entscheidet oft über dessen Fortbestand. Der Notar oder die Notarin berät und unterstützt Sie in erb- und steuerrechtlichen sowie unternehmerischen Fragen.