Grundeigentum
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Sie
wollen ein Haus oder eine Wohnung kaufen? Die Notarin
oder der Notar berät Sie in allen Fragen rund
um den Liegenschaftskauf, beurkundet den Kaufvertrag
und sorgt für den Eintrag ins Grundbuch. |
Ihr
Haus |
Sie
könne Alleineigentümer eines Hauses sein oder eine
Liegenschaft in gemeinschaftlichem Eigentum besitzen
resp. erwerben. Je nach Eigentumsform ist die Verfügung
anders. Wir zeigen Ihnen die Vor- und Nachteile
auf und erarbeiten mit Ihnen die optimale Regelung. |
Stockwerkeigentum
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Das
Stockwerkeigentum ist eine besondere, sehr verbreitete
Form des Miteigentums. Wir sind zuständig für das
Errichten des Stockwerkeigentums und haben eine
grosse Erfahrung in der rechtlichen Organisation
von Stockwerkeigentümer-Gemeinschaften. |
Dienstbarkeiten
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Ihr
Haus kann mit einem Wohnrecht belastet, Ihre Liegenschaft
mit einem Wegrecht erschlossen werden. Wir beraten
Sie beim Errichten und Löschen dieser und weiterer
Dienstbarkeiten, unterstützen Sie bei den Verhandlungen
und sorgen nach der Einigung für den Eintrag im
Grundbuch. |
Finanzierung
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Den
Kauf eines Grundstückes oder einer Liegenschaft
können die wenigsten ohne Fremdmittel finanzieren.
Um den Kauf dennoch zu ermöglichen, kann die Liegenschaft
grundpfändlich belastet werden, womit Geld für die
Kaufpreisbezahlung frei wird. |
Hypotheken
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Für
die Sicherstellung der Hypothek werden Schuldbriefe
errichtet. Wir beraten Sie diesbezüglich über die
Art, Höhe und Stückelung der Schuldbriefe, beurkunden
sie und sorgen für den Eintrag ins Grundbuch. |
Beratung
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Neben
den, bei einem Liegenschaftskauf von Gesetzes wegen
durch eine Notarin oder einen Notar auszuführenden
Arbeiten stehen wir Ihnen in Fragen der Tragbarkeit,
der Mittelbeschaffung und der Abwicklung beratend
und unterstützend zur Seite. Wir sind in diesem
Zusammenhang auch Ihr Ansprechpartner für steuer-,
familien- und erbrechtliche Fragen. |