Dienstleistung

Steuerrecht

Beratung

Praktisch alle notariellen Dienstleistungen haben direkte oder indirekte Steuerfolgen. Wird beispielsweise eine Liegenschaft im Kanton Bern veräussert, so löst dies beim Verkäufer unter Umständen eine Grundstückgewinnsteuer aus und beim Käufer wird geprüft, ob er eine Handänderungssteuer zu entrichten hat. Erhalten Sie eine Schenkung oder Erbschaft, hat dies je nach Verwandtschaftsverhältnis zum Schenker bzw. Erblasser ebenfalls Stuerfolgen. 

Gerne orientieren wir Sie über die Steuerfolgen Ihres geplanten Rechtsgeschäfts und beraten Sie über allfällige Regelungsmöglichkeiten. 

Abklärungen mit Steuerbehörden

Sind die Steuerfolgen Ihres beabsichtigten Rechtsgeschäfts unklar, übernehmen wir gerne die entsprechenden Abklärungen mit den Steuerbehörden. 

Ausfüllen und Einreichen von Steuererklärungen

Benötigen Sie Unterstützung beim Ausfüllen und Einreichen der Steuererklärung in den Bereichen Grundstückgewinnsteuern, Schenkungs- und Erbschaftssteuern sowie bei Steuererklärungen für Erbengemeinschaften? Gerne erledigen wir die entsprechenden Arbeiten für Sie und begleiten Sie in einem allfälligen Rechtsmittelverfahren. 


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