Dienstleistung
Vorsorgeauftrag
Urteilsfähigkeit
Nach einem schweren Unfall oder aufgrund einer Krankheit kann es vorkommen, dass Sie plötzlich nicht mehr urteilsfähig sind. In einem solchen Fall wird es unumgänglich, dass jemand anderes für Sie die rechtlichen Entscheidungen trifft.
Vorsorgeauftrag
Mit dem Vorsorgeauftrag haben Sie die Möglichkeit, diese Person selbst zu wählen. Daneben sind weitere Dispositionen hinsichtlich der Rechtsvertretung, Vermögensverwaltung und Personensorge möglich. Wir beraten Sie gerne über die bestehenden Möglichkeiten und setzen einen individuellen auf Sie zugeschnittenen Vorsorgeauftrag auf.
Vorsorgebeauftragter
Als Vorsorgebeauftragter kann eine natürliche oder eine juristische Person eingesetzt werden.
Registrierung
Dem Zivilstandsamt kann die Errichtung des Vorsorgeauftrags sowie den Hinterlegungsort desselben gemeldet werden. Damit wird sichergestellt, dass der Vorsorgeauftrag im Falle einer Urteilsunfähigkeit rasch aufgefunden und den zuständigen Behörden zur Kenntnis gebracht wird.