Was wir tun

Berufsnotariat

Urkundsperson

Im schweizerischen Zivilrecht bietet eine öffentliche Urkunde die höchstmögliche rechtliche Sicherheit. Darin legt die Urkundsperson – im Kanton Bern ist es die Notarin oder der Notar – eine rechtlich relevante Tatsache oder eine rechtsgeschäftliche Erklärung fest.

Unabhängigkeit

Das Notariat ist im Kanton Bern ein freier, wissenschaftlicher und öffentlicher Beruf – getrennt von Verwaltung und Gerichtsbarkeit. Wir üben unsere Tätigkeit weisungsfrei auf eigene Rechnung und Verantwortung aus. Die Interessen unserer Klienten wahren wir gleichmässig und neutral und vermitteln zwischen den Parteien, um Konflikte zu vermeiden oder beizulegen.

Ausbildung

Unsere mehrjährige juristische Ausbildung ist in einen universitären und einen praktischen Teil gegliedert. So können wir Ihnen eine umfassende rechtliche Beratung garantieren.

Full-Service

Sämtliche, mit einem Hauptgeschäft verbundenen Nebenarbeiten, wie Abklärungen, Führung von Verhandlungen, Durchführung von Bewilligungsverfahren, Beratung in finanziellen Belangen und Einreichen der Akten bei den Behörden, erledigen wir für Sie in unserer Notariatspraxis. Dank der strengen beruflichen Aufsicht und der gesetzlichen Pflicht zur Verschwiegenheit ist die Notarin oder der Notar der ideale Partner auch für Treuhand- und Verwaltungsgeschäfte.

Verantwortung

Wir handeln ausschliesslich auf unsere Verantwortung und unterstehen der Geheimhaltungspflicht. Wir haften für Schäden, die wir oder unsere Mitarbeiter schuldhaft verursachen.


Aufsicht

Behörden

Der Regierungsrat und die Direktion für Inneres und Justiz überwachen aufgrund der Notariatsgesetzgebung die Einhaltung der geltenden Vorschriften. Sie leiten nötigenfalls von Amtes wegen Aufsichtsverfahren ein.

Revision

Die Notariatsbüros werden regelmässig kontrolliert. Dabei werden die Buchführung, die Vermögensverwaltung, die Rechnungsstellung und die Einhaltung der Verfahrensvorschriften geprüft. Unregelmässigkeiten können mit Disziplinarstrafen bis hin zum Patententzug geahndet werden.

Verband

Neben der Kontrolle durch die kantonale Justizbehörde hat der Verband bernischer Notare (VbN) eine Disziplinarkommission sowie eine verbandsinterne Ombudsstelle geschaffen.

Standesregeln

Die Verhaltensnormen und Vorschriften für das Notariat werden auch in den Standesregeln des VbN festgehalten. Eine Verletzung derselben kann disziplinarisch verfolgt werden.

Berufshaftpflicht

Jede Notarin und jeder Notar hat eine Berufshaftpflicht-Versicherung über mindestens 2 Millionen Franken abgeschlossen.


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